Thema 7. Verkehrsmittel
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Thema 7. Verkehrsmittel

 

Fragen

1. Verkehremittel

2. TÜV und ASU

3. Die Verkehrsregeln

 

1. Öffentliche Verkehrsmittel

Mit dem Zug, der Straßenbahn und Autobussen sind viele Ziele in Deutschland erreichbar. Zug, U- und S-Bahn, Straßenbahn und Busse sind der „Öffentliche Personen-Nah- und Fernverkehr". Die Verbindungen in der Stadt und in der Region haben die Abkürzung „ÖPNV" (Öffentlicher Personennahverkehr).

Tickets

Für Straßenbahn, Bus und kürzere Strecken mit dem Zug müssen Tickets an einem Automaten gekauft werden. Die Fahrpreise werden oft nach Entfernungen berechnet, sogenannten „Tarifzonen". Oft sind die Ticketautomaten etwas kompliziert in der Nutzung. Weiß man nicht mehr weiter, fragt man am besten andere Kunden, die ein Ticket kaufen. Das „Schwarzfahren" (das Fahren ohne Ticket) kostet in allen Bahnen und Bussen mindestens 30 Euro.

Billiger fahren.  Bei intensiver Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel kann man bei den jeweilig Verkehrsbetrieben preiswerte Tickets kaufen: zum Beispiel sogenannte „Zehnerkarten", „Monatskarten" oder „Jahreskarten" Informationen erhält man bei den Verkauf stellen. Bahn: Regional- und Fernverbindung Für längere Strecken benutzt man die Deutsche Bahn (DB), kurz: Die Bahn. Die Rabattregelungen der Bahn sind zwar etwas kompliziert. Richtig angewandt können Kunden jedoch einiges Geld sparen. Kaufen sie die Tickets bereits mehrere Tage vor Reiseantritt, ist der Fahrpreis oft billiger. Nimmt man Begleiter mit, müssen diese jeweils nur die Hälfte des eigentlichen Preises zahlen. Kinder bis zum Alter von ein-schließlich 14 Jahren fahren in der Begleitung ihrer Eltern oder Großeltern kostenlos. Nutzt man die Deutsche Bahn häufiger, empfiehlt sich auch der Kauf einer Bahn Card. Je nach Bahn Card erhält man entweder 25 Prozent Ermäßigung zusätzlich zu den sonstigen Rabatten oder 50 Prozent Ermäßigung auf den Originalpreis. Am besten ist es also, wenn man frühzeitig weiß, wohin die Reise geht. Kombiniert man dann die einzelnen Sparmöglichkeiten, ist die Bahn ein relativ kostengünstiges  Verkehrsmittel.

Daneben bietet die Bahn noch weitere, spe­zielle Vergünstigungen: Zum Beispiel das „Schönes-Wochenende-Ticket", das „Län­derticket" oder „Monats-" und Jahreskar­ten". Mit dem „Interrail-Ticket" für gut 300 EUR können junge Leute (bis einschließlich 25 Jahre) einen Monat lang durch Europa reisen.

Taxi

In größeren Städten gibt es viele Taxistände und die Möglichkeit, ein freies Taxi an der Straße anzuhalten. Insbesondere in kleinen Städten und in verkehrsarmen Gegenden empfiehlt es sich jedoch, ein Taxi zu bestel­len. Dazu sind sogenannte Taxi-Zentralen eingerichtet. Die Telefonnummern findet man im Telefonbuch. Eine Besonderheit ist die sogenannte „Kurzstrecke". Hält man per Handzeichen ein frei fahrendes Taxi an und will es nur über eine kurze Distanz nutzen, kann man mit dem Fahrer eine sogenannte, kostengünstige „Kurzstrecke" vereinbaren (z.B. 3 Euro). Ansonsten sind Taxis an die geltende!

Mitfahrgelegenheiten

Eine Möglichkeit, preiswert zu reisen, kann die „Mitfahrgelegenheit" (kurz: MFG) sein. Hier bieten Autofahrer an, andere Personen über längere Strecken mit zu nehmen. In größeren Städten gibt es dafür sogenannte „Mitfahrzentralen" (kurz: MFZ), die solche Gelegenheiten

Auto

Die Zentralen sind im Telefonbuch oder im Internet unterwww.mfz.de oder www.mitfahrgelegenheit.de zu finden

Bevor ein Auto auf deutschen Straßen fah­ren darf, muss es versichert und angemeldet sein. Außerdem muss das Fahrzeug die Hauptuntersuchung (TÜV) sowie die Abgas-Sonderuntersuchung (ASU) ohne größere Mängel bestanden haben.

Führerschein

Führerscheine der Mitgliedsländer der Euro­päischen Union sind in Deutschland gültig; alle anderen Führerscheine (auch der so­genannte „Internationale Führerschein") jedoch in der Regel nur für ein Jahr. Nach Ablauf muss der deutsche Führerschein bei einem „Ordnungsamt" beantragt werden.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Stadt­verwaltung über die Gültigkeit Ihres Führer­scheins.

Anmeldung

Jedes Auto, Motorrad oder andere Kraftfahrzeug (kurz: KFZ) muss mit einer „Haftpflicht­versicherung" versichert sein. Die Versicher­ungsanbieter unterscheiden sich nach Leis­tung und Preisen. Hat man sich entschieden und sein Auto versichert, bekommt man eine sogenannte „Doppelkarte". Diese Karte, den Fahrzeugbrief (Besitzurkunde) sowie die TÜV- und ASU-Bescheinigungen muss man dann zur Anmeldung beim „Straßenverkehrsamt" des Wohnortes mitbringen. Erst dann bekommt das Auto ein für die Nutzung zwingend vorgeschriebenes Num­mernschild.

 

2. TÜV und ASU

Die technische Sicherheit eines Autos -„PKW" für „Personenkraftwagen" - muss alle zwei Jahre in einer Hauptuntersuchung überprüft werden. Diese Prüfung macht zum Beispiel der TÜV, der „Technische Über­wachungs-Verein". Außerdem werden die Abgase eines Autos regelmäßig getestet: Dies geschieht bei der „Abgas-Sonder-Untersuchung", kurz: ASU. Die ASU wird in Auto-Werkstätten vorgenommen.

Neben der zwingend vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung gibt es die

Möglichkeit, sein Auto mit einer Teil- oder V  Versicherung auszustatten. Wenn der sicherte einen Unfall verursacht und  Versicherung bezahlen muss, steigt die Versicherungsprämie, die man zu zahlen hat. Bis zu einem bestimmten Grenzbetrag kann es daher günstiger |wenn die Versicherung nicht in Anspruch  genommen und der Schaden selbst! wird. Der Grenzbetrag hängt von  der Beiträge und der so genannten Beteiligung" an Schäden ab. Eine  mit der Versicherung ist ratsam. Nur der Versicherte keinen Unfall hat, sinkt die Versicherung

 

3. Verkehrsregeln

In Deutschland gelten die allgemein üblichen Verkehrsregeln. Wie fast überall in der Welt muss man bei Rot halten und bei Grün fahren. Hier werden nur einige Besonderheiten genannt: Alle Insassen müssen sich grundsätzlich anschnallen. Kinder unter 12 Jahren müssen auf einem sogenannten „Kindersitz" Platz nehmen, es sei denn sie sind bereits größer als 1,50 m. In der Stadt gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In vielen Wohnquartieren und vor Schulen und Kindergärten ist die Höchstge­schwindigkeit 30 km/h („verkehrsberuhigte Zonen"). In „Spielstraßen" darf nur Schritt­geschwindigkeit gefahren werden. Außer­halb von Städten auf den „Landstraßen" beträgt die Höchstgeschwindigkeit meist 80 km/h. Wenn keine geringere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist, gilt auf der Autobahn die empfohlene „Richtgeschwindigkeit" von 130 km/h. Am besten macht man sich mit den Verkehrsregeln und -schildern vertraut, indem man sich bei Versicherungen, einem Verkehrsclub oder einer Fahrschule entsprechende Informationen besorgt.

Wer Verkehrsregeln nicht beachtet, muss mit Geldstrafen oder gar mit Führerscheinentzug rechnen. Schwerere Verstöße werden mit einem Punktesystem bewertet und zentral in einer Behörde in der norddeutschen Stadt Flensburg gespeichert (man spricht von der „Flensburger Verkehrssünder-Datei"). Wenn man eine bestimmte Punktzahl überschreitet, bekommt man ein Fahrverbot und muss den Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben.

Um die Geschwindigkeiten zu kontrollieren, ist die Polizei mit „Radarkontrollen“ unterwegs. Außerdem gibt es an vielen Stellen sogenannte „Starenkästen“: das sind dauer­haft installierte Radarkontrollen. Achtung: „Rasen“ (schnelles Fahren) ist in jedem Fall teuer und kann unter Umständen ein Fahrverbot nach sich ziehen.

Alkohol und Auto

Es gilt die 0,5-Promille-Grenze. Ein Bier, ein wenig Wein reichen, um diese Grenze zu erreichen. Wem mehr Alkohol nachgewiesen wird (durch eine Atemkontrolle und Blutpro­be), muss mit hohen Strafen und Führerscheinentzug rechnen. Ist ein alkoholisierter Fahrer an einem Unfall beteiligt, egal ob Verursacher oder nicht, ist der Alkoholkon­sum auch unterhalb dieser Grenze strafbar.

Erste Hilfe

Wenn eine Person in einen Unfall verwickelt ist oder als einer der ersten einen Unfall sieht, muss sie „Erste Hilfe" leisten. Zudem ist sie verpflichtet die Polizei bzw. den Krankenwagen zu rufen. Verlässt man den Unfallort ohne diese Hilfe, kann man wegen „unterlassener Hilfeleistung" angezeigt werden. Das „Deutsche Rote Kreuz" (kurz: DRK) bietet regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse an, bei denen man Soforthilfemaßnahmen lernen kann.

Verkehrsclubs

Es gibt verschiedene Verkehrsverbände mit unterschiedlichen Angeboten. Manche bieten Hilfe, wenn ihre Mitglieder unterwegs eine Auto-Panne haben, besondere Reiseversicherungen usw.. Der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil Club) und der ACE (Auto Club Europa) sind die größten Verkehrsverbände.

Der VCD (Verkehrs-Club Deutschland) vertritt besonders auch die Interessen von Bahnfahrern und Radfahrern und hält Angebote für diese Zielgruppe bereit. Sie alle kosten einen Jahresbeitrag.

Unfälle und Pannen

Auf den Autobahnen stehen regelmäßig sogenannte „Notrufsäulen". Farbe: Orange. Die Notrufsäulen sind installiert, um Unfälle oder Pannen zu melden und entsprechende Hilfe anzufordern. Wo die nächste Notrufsäule steht, zeigen kleine Richtungspfeile auf den schwarz-weißen Seitenpfosten an. Hilfe gibt es natürlich auch über das Mobiltelefon: Bei einem Notfall wählt man 110.

Parken

In vielen Innenstädten sind kostenpflichtige Parkzonen und Parkplätze ausgewiesen. In der Regel muss man nach einem Parkauto­maten suchen, ein Ticket für eine bestimmte Parkzeit kaufen und es sichtbar innen an der Autoscheibe anbringen. Ohne oder mit einem abgelaufenen Ticket ist in den meisten Städten ein Bußgeld fällig. Wer den Verkehr durch falsches Parken stark behindert, kann auch abgeschleppt werden. Parkplätze in den Städten sind knapp und meistens teuer; es empfiehlt sich, den öffentlichen Nahverkehr zu benutzen.

Auto waschen

Autokarosserien dürfen ausschließlich in „Autowaschanlagen" „-Straßen" oder an anderen, speziellen „Waschplätzen" gesäu­bert werden. Verstöße gegen diese Umweltschutzregelungen sind strafbar.

Fahrrad

Das Fahrrad ist ein beliebtes Verkehrsmittel. In der Stadt und auf dem Land gibt es vielerorts ein ausgebautes Radwegenetz. Fahrradwegpläne sind z.B. beim ADFC erhältlich. Der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) ist ein Club, der speziell die Interessen von Fahrradfahrern vertritt und für Fahrradfahrer bestimmte Service-Informationen anbietet. Auch mit dem Fahrrad sind alle Verkehrsregeln zu beachten. Ebenso wie ein Auto muss es technisch ein­wandfrei sein (Beleuchtung, Bremsen usw.). Kinder können die Fahrradregeln in der Schule oder bei der Polizei lernen. www.adfc.de

 

Aufgaben zum Thema

1. Berichten Sie kurz über TÜV in unserem Land.

2. Finden Sie Informationen über Verkehrsclubs.